Wald. Weite.
Wunderbar.

Bayerische
Landesgartenschau
Freyung
25.05.— 03.10.2023

Geyersberg blau
Wiese grün Tanne grün
Wiese grün Tanne grün Tanne dunkelgrün Blatt mit Stil Blume himbeere, sonnengelb
Blume sonnengelb Blume himbeere Blume himbeere Blume weiß Blüte bunt Blüte bunt Blume sonnengelb Blatt 7-blättrig Blatt 7-blättrig Blätter mit Blüte Ranken blaugrün

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Hausordnung

1. Geltung, Datenschutz, anwendbares Recht
1.1 Veranstalter der Bayerischen Landesgartenschau Freyung 2023 (nachfolgend LGS 2023) und Hausherren im Sinne dieser Hausordnung ist die Stadt Freyung und die Bayerische Landesgartenschau GmbH, vertreten durch die Freyung 2023 gGmbH. Sie bzw. die von ihnen Bevollmächtigten (Personal, Sicherheits- und Ordnungsdienst oder beauftragte Dritte) üben das Hausrecht aus. Deren Anweisungen und Anordnungen ist Folge zu leisten.
 
1.2 Die Hausordnung gilt für das Gesamtgelände der LGS 2023, inklusive der nicht eingezäunten Bereiche (durch die Freyung 2023 gGmbH betriebenen Flächen) und der temporär betriebenen, kostenpflichtigen Parkplätze.
 
1.3 Diese Hausordnung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gut sichtbar ausgehängt und auf der Website veröffentlicht sind, gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände der LGS 2023 aufhalten. Die hier festgelegten Bestimmungen gelten für den Verkauf von Eintrittskarten zum Besuch der LGS 2023 sowie für alle sonstigen Leistungen der LGS 2023 gegenüber dem Besucher. Sie werden mit dem Betreten oder Befahren der Geländeteile anerkannt.
 
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten gemäß Art. 4 Nr. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden. Die Daten werden im Rahmen der Geschäftsabwicklung und nur für diese Dauer verarbeitet, danach werden sie gelöscht.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
2. Sonderveranstaltungen
Die Durchführung von als solchen erkennbaren selbständigen Sonderveranstaltungen durch Dritte auf dem Landesgartenschaugelände erfolgt durch den und in alleiniger Verantwortung des Sonderveranstalters gemäß dessen Bedingungen. Vertragliche Beziehungen eines Besuchers zur LGS 2023 oder Ansprüche gegen diese entstehen durch Besuch und Teilnahme dieser Veranstaltung nicht.
 
3. Eintrittskarten
3.1 Berechtigt zum Zugang auf das Gelände der LGS 2023 sind nur Personen, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte (Tages- oder Dauerkarte) oder eines gültigen Dienst- oder Arbeitsausweises sind. Kinder unter 7 Jahren in Begleitung Erwachsener benötigen keine eigene Eintrittskarte.
 
3.1 Tageskarten berechtigen zum Besuch des Geländes der LGS 2023 an einem beliebigen Kalendertag nach Wahl des Karteninhabers im Veranstaltungszeitraum zu den üblichen Öffnungszeiten.
 
3.3 Dauerkarten berechtigen zum Besuch des Geländes der LGS 2023 während des gesamten Veranstaltungszeitraums zu den offiziellen Öffnungszeiten. Dauerkarten berechtigen ausschließlich den Karteninhaber zum Eintritt. Sie sind nicht übertragbar.
 
3.4 Gutscheine für Dauerkarten berechtigen nicht zum Betreten des Geländes der LGS 2023, sie müssen rechtzeitig in personalisierte und gültige Dauerkarten eingetauscht werden. Ein Wertersatz von verloren gegangenen oder nicht eingelösten Gutscheinen für Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
 
3.5 Kinder bis zum Alter von einschließlich 6 Jahren sind frei. Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren bezahlen 5,00 €, in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen Sie die Gartenschau kostenfrei. Es ist eine kostenfreie Tageskarte an der Kasse abzuholen. Stichtag für ermäßigten oder kostenfreien Eintritt ist im Vorverkauf der 25.05.2023, ansonsten der Besuchstag.
 
3.6 In den Tageskarten für Kinder ohne Begleitung sind 2 Euro FreYgeld enthalten, das bei teilnehmenden Gewerbetreibenden der Stadt Freyung sowie bei der Gastronomie auf dem Gelände der Landesgartenschau eingelöst werden kann. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werbegemeinschaft Freyung. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.werbegemeinschaft-freyung.de/freygeld/. FreYgeld, das in Zusammenhang mit der Landesgartenschau in Umlauf gebracht wird, ist nur während der Laufzeit der Landesgartenschau vom 25.05. – 03.10.2023 gültig.
 
3.7 Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Grundsicherung, Personen mit Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50 %) erhalten ebenfalls die Dauerkarte „Begünstigte“ oder Tageskarte „Begünstigte“. Ein entsprechender Nachweis ist beim Kauf vorzulegen und während des Besuchs mitzuführen.
 
3.8 Freien Eintritt in die Landesgartenschau Freyung 2023 haben Begleitpersonen von Schwerbehinderten (mindestens GdB 50 %) mit dem Eintrag „B“ oder „H“ im Ausweis, Busfahrer und Reiseleiter von LGS 2023-Besuchergruppen gegen Nachweis des Reiseveranstalters bzw. beim Kauf von Gruppen- Eintrittskarten und einem geschlossenen Gruppen-Eintritt.
 
3.9 Die Zahlung der Eintrittskarten an den Tageskassen am Landesgartenschaugelände erfolgt bar, per inländischer EC-Karte und Kreditkarte.
 
3.10 Es besteht kein Anspruch auf Umtausch, Rücknahme oder sonstige Erstattung erworbener Eintrittskarten. Es besteht zudem kein Rückerstattungsanspruch im Falle des Ausfalls einzelner Veranstaltungen im Rahmen der Landesgartenschau, bei vollständiger Belegung vorhandener Plätze von Veranstaltungen oder bei Räumung des Geländes aufgrund höherer Gewalt.
 
3.11 Schülerinnen und Schüler im Klassenverband ab 7 Jahren zahlen 5,00 € pro Person (Tageskarte „Schulklasse“). Es gelten die unter 3.6 genannten Bestimmungen bezüglich des FreYgeldes. Pro Schüler-, Kindergarten- oder Kitagruppe haben 2 Betreuer freien Eintritt.
 
3.12 Gruppenkarten berechtigen Gruppen mit mindestens 20 Personen, das Landesgartenschaugelände zu betreten. Das Gelände muss beim Ersteintritt von der Gruppe geschlossen betreten werden. Der Wiedereintritt ist einzeln möglich.
 
3.13 Rabatte sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar.
 
4. Verlust von Eintrittskarten
Im Falle des Verlustes einer Tageskarte besteht weder ein Anspruch auf eine Ersatzkarte noch auf sonstigen Ersatz. Bei Verlust einer Dauerkarte kann in Ausnahmefällen und unter Vorlage des Ausweises eine Ersatzkarte gegen Gebühr erstellt werden.
 
5. Ein- und Zutrittsberechtigung
5.1 Tages- und Dauerkarten berechtigen zum Zugang während der Öffnungszeiten. Sie berechtigen nicht zum Eintritt zu vergütungspflichtigen Sonderveranstaltungen oder Betriebsräumen. Tages- und Dauerkarten sind während des Besuches des Gartenschaugeländes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
 
5.1 Tageskarten berechtigen zum Eintritt auf das Landesgartenschaugelände an nur einem Kalendertag nach Wahl des Karteninhabers während der Dauer der LGS 2023. Sie verlieren mit Zutritt zum Gelände und Entwertung ihre Gültigkeit für einen erneuten Eintritt. Ein Wiedereintritt kann nur mit Einlassbändchen (erhältlich beim Einlasspersonal) erfolgen. Tageskarten sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar.
 
5.2 Dauerkarten berechtigen während ihrer Gültigkeitsdauer ausschließlich denjenigen Besucher zum Eintritt, für den sie ausgestellt worden sind. Hierzu wird die Dauerkarte mit einem Lichtbild, dem Vor- und Nachnamen und dem Geburtsdatum personalisiert. Dauerkarten sind nicht übertragbar.
 
5.3 Der Zutritt zum und der Aufenthalt auf dem Landesgartenschaugelände mit ermäßigten Eintrittskarten erfordert das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, besonders dass der Besucher Nachweise mit sich führt, aus denen sich ergibt, dass in seiner Person die Voraussetzungen der Ermäßigung vorliegen bzw. zum Zeitpunkt des Erwerbs / der Personalisierung vorgelegen haben. Die Nachweise sind auf Verlangen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Die Landesgartenschau Freyung behält sich stichprobenartige Kontrollen an den Einlässen vor.
 
5.4 Personen, welchen für das Gartenschaugelände Hausverbot erteilt worden ist, haben keinen Anspruch auf Wertersatz für die Tages- bzw. Dauerkarte.
 
5.5 Bei Missbrauch Entzug der Karte.
 
6. Öffnungszeiten
Das Landesgartenschaugelände ist im Veranstaltungszeitraum vom 25.05.2023 bis 03.10.2023 täglich geöffnet. Die Kassen sind täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Der Einlass auf das Gelände ist täglich ab 9:00 bis 19:00 Uhr möglich. Der Verbleib auf dem Gelände ist bis Einbruch der Dunkelheit gestattet.
 
7. Zutritt, Aufenthalt, Verhalten auf dem Gartenschaugelände
7.1 Der Zutritt zum Landesgartenschaugelände kann Personen aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt in einem, einen Verweis berechtigenden, Verhalten oder Zustand des Besuchers (z. B. verhaltenserheblicher Einfluss von Alkohol oder Drogen, Mitführen von Waffen sowie anderen gefährlichen Gegenständen). Besucher, die vom Gelände der LGS 2023 verwiesen werden oder gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wird, haben keinen Anspruch auf Geldersatz für bereits gelöste Eintrittskarten. Besucher, denen gegenüber ein Verweis oder ein Hausverbot ausgesprochen wurde, haben das Landesgartenschaugelände unverzüglich zu verlassen.
 
7.2 Die Mitarbeiter des Einlassdienstes sind berechtigt, mitgeführte Taschen, Gepäckstücke und sonstige Behältnisse zur Gefahrenvermeidung nach Waffen sowie anderen gefährlichen Gegenständen, die nicht mitgeführt werden dürfen, zu durchsuchen.
 
7.3 Der Besucher ist verpflichtet, auf Dritte, insbesondere andere Besucher, Rücksicht zu nehmen, diese weder zu behindern noch zu belästigen oder zu gefährden. Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen auf dem Gelände nicht betrieben bzw. gespielt werden. Im Übrigen sind sämtliche Lärm- und sonstige Belästigungen zu unterlassen.
 
7.4 Hunde sind auf dem Landesgartenschaugelände erlaubt, müssen aber unabhängig von Rasse und Größe an der kurzen Leine geführt werden. Pro Besucher ist die Mitnahme von max. zwei Hunden gestattet. Hunde dürfen nicht auf den Spielplatz. Hundehalter haften für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme des Hundes ihm selbst, der Freyung 2023 gGmbH oder Dritten entstehen. Hinterlassenschaften müssen umgehend ordnungsgemäß entfernt werden. Hundegassitüten sind an den Einlässen am Burgberg und Wiesenpark erhältlich. Hunde, von denen nach Beurteilung der Freyung 2023 gGmbH eine Störung für die Besucher ausgehen kann oder sich nicht an die Anordnungen halten, werden vom Besuch der Landesgartenschau ausgeschlossen. Das Mitführen anderer Tiere ist nicht gestattet.
 
7.5 Insbesondere ist nicht gestattet: Die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen; das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen benutzt werden können; das Übernachten auf dem Gelände; das Beschädigen oder Pflücken von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie das Entfernen von Pflanzenetiketten; jegliches Betreten von Tribünen, Bühnen; jegliches Überwinden der Zäune oder sonstiger Vorrichtungen gegen unbefugtes Betreten; die Durchführung von Aufzügen, anderen demonstrativen Veranstaltungen oder politischen Veranstaltungen oder politischen Bekundungen; das Entzünden und Betreiben von offenen Feuerstellen sowie Grillen.
 
7.6 Das Landesgartenschaugelände ist sauber zu halten. Für die Abfallentsorgung sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Behälter zu benutzen. Jegliche Verunreinigung des Geländes ist untersagt.
 
7.7 Das Befahren und Betreten des Landesgartenschaugeländes mit Fahrzeugen aller Art, vor allem auch mit Fahrrädern, Rollern und Cityrollern, Inlineskates, Segways und Skateboards ist nicht gestattet, sofern die Freyung 2023 gGmbH nicht eine ausdrückliche vorherige Zustimmung erteilt hat. Hiervon ausgenommen sind Rollstühle (auch Elektrofahrzeuge und sonstige Mobilitätshilfen) für Behinderte sowie Pflege-, Dienst und Rettungsfahrzeuge.
 
7.8 Der Besucher darf auf dem Landesgartenschaugelände nur die hierfür ausgewiesenen Wege und Flächen benutzen. Hinweisschilder sind zu beachten.
 
7.9 Der Aufenthalt auf dem Gelände und besonders die Nutzung von Spielplätzen, Spielangeboten und Bereichen mit geländebedingten Höhenunterschieden erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern und sonstige aufsichtspflichtige Personen tragen Sorge für die Erfüllung der gesetzlichen Aufsichtspflicht.
 
7.10 Das Beklettern von Mauern und Bauwerken sowie Kunstgegenständen ist nicht gestattet.
 
7.11 Sämtliche Wasserflächen haben keine Trinkwasserqualität. Das Baden dort ist verboten.
 
7.12 Den Anweisungen von Polizei, Rettungsdiensten, Aufsichts- und Kassenpersonal, Sicherheitsbediensteten sowie sonstigem ausgewiesenem Personal der Freyung 2023 gGmbH ist unbedingt Folge zu leisten.
 
7.13 Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen können mit dem Verweis vom Landesgartenschaugelände und dem entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte geahndet werden.
 
7.14 Das Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen auf dem Landesgartenschaugelände untersagt. Wir bitten alle Raucher, auch im Außenbereich auf Nichtraucher Rücksicht zu nehmen.
 
8. Kinder
Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt, die ebenfalls in Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist. Sie dürfen auf dem Gelände nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren dürfen sich ohne Aufsichtsperson auf dem Gelände aufhalten, benötigen dann aber eine gültige, kostenpflichtige Eintrittskarte.
 
9. Gewerbliche Tätigkeiten, Aufzeichnungen
9.1 Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Landesgartenschaugelände einschließlich des Verkaufs und der Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung der Freyung 2023 gGmbH zulässig. Diese ist bei der gewerblichen Tätigkeit mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen.
 
9.2 Leistungen durch Dritte erfolgen, auch soweit sie aufgrund Gestattung seitens der Freyung 2023 gGmbH erbracht werden, durch diese selbstständig in eigener Verantwortung. Durch die Inanspruchnahme solcher Leistungen Dritter entstehen keine vertraglichen Beziehungen des Besuchers zur Freyung 2023 gGmbH oder Ansprüche gegen diese.
 
9.3 Es ist nicht gestattet auf dem Gelände für eigene oder fremde Zwecke zu werben. Die werbliche Erscheinung einzelner Partner sowie Drittpartner ist mit der Freyung 2023 gGmbH abzustimmen und bedarf einer gesonderten Genehmigung.
 
9.4 Jegliche Anfertigung von Fotografien sowie Aufzeichnung in Bild und Ton auf dem Landesgartenschaugelände für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung der Freyung 2023 gGmbH erlaubt. Sämtliche Drohnenflüge und -aufnahmen müssen vorab von der Presseabteilung der Freyung 2023 gGmbH genehmigt werden. Die allgemeinen Vorgaben zur Nutzung von Drohnen sind zu beachten.
 
9.5 Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger o.ä. sowie Hindernisse jeglicher Art auf den Flächen der Freyung 2023 gGmbH werden zu Lasten des Halters oder des Eigentümers/Besitzers ohne vorherige Unterrichtung von der Freyung 2023 gGmbH kostenpflichtig entfernt.
 
9.6 Jeder Besucher / Mitwirkende erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der LGS 2023 von ihm Bild-, Film- und Tonaufnahmen für Dokumentationen, für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, für Presse, Funk und andere Medien erstellt, vervielfältigt, gesendet, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise verbreitet werden, ohne dass ihm hieraus Vergütungs- oder sonstige Ansprüche entstehen.
 
10. Veranstaltungen, Programmänderungen, Einschränkungen des Zutritts
10.1 Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Veranstaltungen Tontechnikanlagen eingesetzt werden und eine elektro-/elektronisch-akustische Verstärkung stattfinden kann.
 
10.2 Die Freyung 2023 gGmbH ist berechtigt, Veranstaltungen und Programmpunkte, die im Gartenschaueintrittspreis enthalten sind, örtlich und zeitlich zu verlegen bzw. ausfallen zu lassen. Ansprüche des Besuchers werden durch eine solche Verlegung bzw. einen solchen Ausfall von Veranstaltungen und Programmpunkten nicht begründet.
 
10.3 Die Freyung 2023 gGmbH ist berechtigt, Bereiche des Landesgartenschaugeländes ganz oder teilweise zu sperren oder den Zutritt zu diesen zu beschränken. Durch solche Sperrungen oder Zutrittsbeschränkungen werden Ansprüche des Besuchers nicht begründet.
 
11. Einfahrregelung
11.1 Von 8:30 bis 18:00 Uhr ist das Befahren des Landesgartenschaugeländes mit Kraftfahrzeugen nicht gestattet. Die Freyung 2023 gGmbH kann hiervon Ausnahmen zulassen. Die Einfahrt mit Pkw und Lkw ist in jedem Fall nur mit einer gesonderten, schriftlichen Genehmigung gestattet. Diese erteilt nur die Freyung 2023 gGmbH.
 
11.2 Parken ist auf dem Gelände strengstens verboten. In Ausnahmefällen kann hiervon während der Servicezeiten abgewichen werden. In jedem Fall sind die Rettungswege freizuhalten.
 
11.3 Im gesamten Landesgartenschaugelände sowie auf den Parkplätzen gelten sinngemäß die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die im Gartenschaugelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger haben absoluten Vorrang und dürfen in keiner Weise behindert werden.
 
12. Haftung der Freyung 2023 gGmbH
12.1 Für Schäden haftet die Freyung 2023 gGmbH nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Freyung 2023 gGmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
 
12.2 Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
 
12.3 Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
 
12.4 Die Freyung 2023 gGmbH schließt jegliche Haftung für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände aus.
 
12.5 Fundgegenstände sind an den Kassen abzugeben. Nach einer Frist von max. einer Woche werden die Gegenstände an das örtliche Fundbüro (Ordnungsamt der Stadt Freyung) weitergeben.
 
13. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Freyung.
 
14. Inkrafttreten der Hausordnung
Diese Hausordnung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen traten am 01.05.2021 in Kraft und gelten bis zum Ende der Landesgartenschau Freyung 2023 und der anschließenden Freigabe des Geländes für die Öffentlichkeit.